Aufnahme ins Hospiz
Wer darf im Caritashospiz St. Elisabeth aufgenommen werden? Wie ist der formale Ablauf? Wer kommt für die entstandenen Kosten auf? Das sind wichtige Fragen. Wir beantworten sie auf dieser Seite. Sie benötigen weitere Informationen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
1. Voraussetzungen für die Aufnahme
Jeder Sterbende hat das Recht zur Aufnahme in einem Hospiz. Das Caritashospiz St. Elisabeth steht allen Menschen offen. Herkunft, Alter, Religion oder finanzielle Verhältnisse spielen hierbei keine Rolle. Maßgeblich für die Aufnahme ist eine unheilbare, lebensbegrenzende Erkrankung. Die Krankheit bedarf keiner Krankenhausbehandlung mehr. Eine ambulante häusliche Betreuung ist nicht möglich.
2. Antrag stellen
Zunächst stellt der behandelnde Arzt einen Antrag auf vollstationäre Hospizpflege. Das Hospiz reicht dann den Antrag bei der Krankenkasse ein. Diese entscheidet über die Kostenübernahme.
3. Kontakt aufnehmen
Bei uns besteht die Möglichkeit zur Hausbesichtigung vor dem Einzug. Sie lernen das Caritashospiz St. Elisabeth und sein Personal hierbei kennen. Die Vereinbarung solcher Termine ist telefonisch kurzfristig möglich.
4. Einzug in das Hospiz
Nach der Bestätigung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse stimmt das Hospiz mit Angehörigen und Ärzten den Einzugstermin ab. Die Kassen gewähren die Leistungen zunächst für sechs Wochen. Verlängerungen werden im Anschluss durch das Hospiz bei der Kasse beantragt. Gut zu wissen: Patienten in einem Hospiz werden Gäste genannt.
5. Finanzierung
Die Kranken- und Pflegekassen übernehmen den größten Teil der Kosten für den Aufenthalt in einem Hospiz. Den restlichen Anteil erbringt das Caritashospiz durch Spenden und Zuwendungen. Eigenanteile bei Medikamenten leisten die Hospizgäste.